Lehr- und Ausbildungspraxis
Ich freue mich sehr, ab sofort (Stand Juni 2016) die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten junger Kolleginnen und Kollegen unterstützen zu dürfen, indem in den Räumlichkeiten meiner Praxis Psychotherapeuten/innen in Ausbildung der Akademie für Verhaltenstherapie Köln (kurz: AVT Köln www.avt-koeln.org) ihre „praktische Tätigkeit“ absolvieren können.
Was heißt das, eine lehrtherapeutische Ausbildungspraxis?
Seit dem 16. Juni 1998 regelt das so genannte „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ (Psychotherapeuten-gesetz), wer in Deutschland Psychotherapie anbieten darf, wenn die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen sollen. So sagt das Gesetz, dass nur approbierte psychologische Psychotherapeuten neben den zuvor bereits zugelassenen ärztlichen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen diese Dienstleistung anbieten dürfen.
Die Voraussetzung für studierte Psychologinnen und Psychologen, um die entscheidende Approbation zu erlangen, ist eine mindestens dreijährige Ausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut, wie die AVT eines ist.
Diese Ausbildung beinhaltet neben theoretischen Unterrichtsstunden, einem sogenannten Klinikjahr, Selbsterfahrungsblöcken noch mindestens 600 Stunden, in denen Patienten ambulant behandelt werden. Diese selbst durchgeführte Therapien werden engmaschig und fortlaufend von erfahrenen Psychotherapeuten (Supervisoren) begleitet, jede vier Sitzung bespricht der Psychotherapeut/ die Psychotherapeutin in Ausbildung die psychotherapeutische Arbeit.
Wie ist der Ablauf?
Der Erstkontakt findet jeweils mit mir als Lehrprxisinhaberin statt, so dass gemeinsam entschieden werden, ob Verhaltenstherapie indiziert und eine therapeutische Zusammenarbeit mit einem/r Psychotherapeut/in in Ausbildung denkbar ist. Die Inhalte des Erstkontakts werden anonymisiert den Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmern schriftlich vorgestellt, so dass diese den Kontakt zu Ihnen als Patientin bzw. Patient herstellen können. Es gelten wie in allen anderen Therapien üblich, vier Sitzungen zum Kennenlernen und Abklären, ob weitere Sitzungen stattfinden werden.
Die Psychotherapeuten/innen in Ausbildung können mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.